Norm Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten× ▾ ‹›Gliederung Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten Fassungen (Gesetz) ab 29.01.2025 — BGBl. II Nr. 10/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute29.01.2025 § → § BGBl. II Nr. 10/2025 18.07.200928.01.2025 BGBl. II Nr. 229/2009 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 29.01.2025 § 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 8