Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Telekom-Richtsatzverordnung 2009
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 238/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 238 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der bundesweit einheitliche Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber wird mit EUR 2,30 pro Kabellaufmeter festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2009
Dokumentnummer
NOR40108673