Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Weingartengrunderhebungsverordnung 2009
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 244/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 244 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz, 80/01 Organisationsrecht
Text
Anlage
Flächenangaben in Hektar/Ar:
landwirtschaftlich genutzte Fläche
bestockte Weingartenfläche
mit Keltertrauben bestockte Fläche
2.1.12 Punkt eins Punkt eins
ausschließlich für die Erzeugung von vegetativem Vermehrungsgut der Reben bestimmte Fläche (Rebschulen)
mit Keltertrauben bestockte Fläche nach Art der Rebsorten
Rotwein gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 348/2000Rotwein gemäß Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 348 aus 2000, Weißwein gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 348/2000Weißwein gemäß Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 348 aus 2000, übrige Rebsorten nach Beerenfarbe
mit Keltertrauben bestockte Fläche nach den Altersklassen
mit Keltertrauben bestockte Fläche nach Art der Erzeugung und nach Ertragsklassen
zur Erzeugung von Qualitätswein
5.1.15 Punkt eins Punkt eins
Ertragsklasse IIErtragsklasse römisch zwei
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2009
Dokumentnummer
NOR40108789