Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grundausbildungsverordnung-BKA
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 248/2009 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 275/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2009, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Anlage 3: Inhalte, Ziele und Mindeststunden der theoretischen Ausbildung gemäß § 5 Abs. 5 für den Bereich des BundesverwaltungsgerichtsAnlage 3: Inhalte, Ziele und Mindeststunden der theoretischen Ausbildung gemäß Paragraph 5, Absatz 5, für den Bereich des Bundesverwaltungsgerichts I. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1römisch eins. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesverwaltungsgericht spezifische Fächer | Mindeststunden |
Fachbezogene englische KommunikationZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Vertiefende Kenntnisse der englischen Sprache im berufsspezifischen Kontext Kenntnisse der englischen EU-Fachterminologie
| 24 |
Internes Modul BundesverwaltungsgerichtZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als Gesamtstaatsorgan Organisations- und Geschäftsprozesse im Bundesverwaltungsgericht Vertiefende Kenntnisse in den für den Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht Kenntnis der im Bundesverwaltungsgericht spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration) Kenntnisse in den für das Bundesverwaltungsgericht erforderlichen Datenbanken
| 40 |
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II. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 und v2römisch zwei. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 und v2
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesverwaltungsgericht spezifische Fächer | Mindeststunden |
Fachbezogene englische KommunikationZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Vertiefende Kenntnisse der englischen Sprache im berufsspezifischen Kontext Kenntnisse der englischen EU-Fachterminologie
| 24 |
Internes Modul BundesverwaltungsgerichtZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als Gesamtstaatsorgan Organisations- und Geschäftsprozesse im Bundesverwaltungsgericht Vertiefende Kenntnisse in den für den Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht Kenntnis der im Bundesverwaltungsgericht spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration) Kenntnisse in den für das Bundesverwaltungsgericht erforderlichen Datenbanken
| 40 |
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III. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 bzw. v3römisch drei. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 bzw. v3
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
3. .Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesverwaltungsgericht spezifische Fächer | Mindeststunden |
European Computer Driving Licence (ECDL) oder eine gleichwertige den dienstlichen Erfordernissen des Arbeitsplatzes entsprechende AusbildungZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing
| 16-60 |
Teamarbeit und SelbstmanagementZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Kenntnisse der Zusammenarbeit von Menschen gleicher bzw. unterschiedlicher Qualifikation insbesondere über die Teambildung und Konfliktvermeidung Kenntnisse der Grundlagen einer möglichst effizienten Selbstorganisation, insbesondere der Zeitplanung, der Identifikation der Störfaktoren im Arbeitsprozess sowie der effizienten Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen
| 24 |
Grundlagen in Excel für Buchhaltung und ControllingZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Kenntnisse der Datenbankfunktionen Funktionen optimal einsetzen Einführung in die praktische Anwendung von statistischen Funktionen Umsetzung an konkreten Beispielen
| 24 |
Internes Modul BundesverwaltungsgerichtZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als Gesamtstaatsorgan Organisations- und Geschäftsprozesse im Bundesverwaltungsgericht Grundsätzliche Kenntnisse in den für den Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht Kenntnis der im Bundesverwaltungsgericht spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration) Kenntnisse im Verwaltungsmanagement und des Aktenspiegels des Bundesverwaltungsgerichts
| 16 |
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IV. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4 bis A5 bzw. v4römisch vier. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4 bis A5 bzw. v4
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungverordnung.
3. .Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesverwaltungsgericht spezifische Fächer | Mindeststunden |
European Computer Driving Licence (ECDL) oder eine gleichwertige den dienstlichen Erfordernissen des Arbeitsplatzes entsprechende AusbildungZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing
| 16-60 |
Teamarbeit und SelbstmanagementZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Kenntnisse der Zusammenarbeit von Menschen gleicher bzw. unterschiedlicher Qualifikation insbesondere über die Teambildung und Konfliktvermeidung Kenntnisse der Grundlagen einer möglichst effizienten Selbstorganisation, insbesondere der Zeitplanung, der Identifikation der Störfaktoren im Arbeitsprozess sowie der effizienten Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen
| 24 |
Kundenorientierung in der VerwaltungZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Beschwerden kundenorientiert bearbeiten Gespräche gut strukturiert und zielorientiert führen zu können
| 16 |
Selbstgesteuertes LernenZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Erlernen von Strategien des eigenverantwortlichen und selbstgesteuertem Lernens Vermittlung von lernpsychologischen Erkenntnissen
| 16 |
Outlook für FortgeschritteneZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Outlook-Elemente kategorisieren, sortieren, gruppieren, suchen, filtern, archivieren Outlook-Formulare erstellen, anpassen und verarbeiten Kontakteinträge anlegen und verwalten Erlernen der Funktionen des Outlook-Kalenders
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Internes Modul BundesverwaltungsgerichtZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als Gesamtstaatsorgan Organisations- und Geschäftsprozesse im Bundesverwaltungsgericht Grundsätzliche Kenntnisse in den für den Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht Kenntnis der im Bundesverwaltungsgericht spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration) Kenntnisse im Verwaltungsmanagement und des Aktenspiegels des Bundesverwaltungsgerichts
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Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 216/2013
Schlagworte
Verwendungsgruppe, Organisationsprozess
Zuletzt aktualisiert am
19.10.2017
Dokumentnummer
NOR40153976