Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 272/2009 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 155/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 155 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
27/01 Rechtsanwälte, 27/02 Notare, 27/04 Sonstiges Rechtspflege
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die Mitglieder der Rechtsanwaltsprüfungskommission und der Notariatsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit bei den Prüfungen je Prüfungswerber folgende Vergütungen:
Für eine Teilprüfung der Notariatsprüfung oder eine Rechtsanwaltsprüfung nach Art. V Z 5 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 21/1993:Für eine Teilprüfung der Notariatsprüfung oder eine Rechtsanwaltsprüfung nach Artikel römisch fünf, Ziffer 5, des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 21/1993: Vorsitzende, die schriftlich und mündlich prüfen,
160 Euro;
Vorsitzende, die nur mündlich prüfen,
93 Euro;
sonstige Mitglieder, die schriftlich und mündlich prüfen,
130 Euro;
sonstige Mitglieder, die nur mündlich prüfen,
65 Euro;
für eine Rechtsanwaltsprüfung, eine Eignungsprüfung nach dem EIRAG oder eine Prüfung nach § 13 ABAG:für eine Rechtsanwaltsprüfung, eine Eignungsprüfung nach dem EIRAG oder eine Prüfung nach Paragraph 13, ABAG:
Vorsitzende, die schriftlich und mündlich prüfen,
197 Euro;
Vorsitzende, die nur mündlich prüfen,
118 Euro;
sonstige Mitglieder, die schriftlich und mündlich prüfen,
167 Euro;
sonstige Mitglieder, die nur mündlich prüfen,
81 Euro;
für eine Ergänzungsprüfung nach § 12 Z 1, 2, 4 oder 5 ABAG:für eine Ergänzungsprüfung nach Paragraph 12, Ziffer eins, 2, 4, oder 5 ABAG:
sonstige Mitglieder
34 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
24.06.2016
Dokumentnummer
NOR40182120