Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiter
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 305/2009 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 233/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 305 aus 2009, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 233 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 233/2010.Materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 233 aus 2010,.
Text
Lohnänderung
§ 3.Paragraph 3,
Im Falle einer rechtsverbindlichen Änderung der kollektivvertraglichen Entlohnung sind durch das Bundeseinigungsamt die Entgelte gemäß § 2 entsprechend anzugleichen. Im Falle einer rechtsverbindlichen Änderung der kollektivvertraglichen Entlohnung sind durch das Bundeseinigungsamt die Entgelte gemäß Paragraph 2, entsprechend anzugleichen.
Die Einberufung zu dieser Sitzung erfolgt durch die (den) Vorsitzende(n).
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2010
Dokumentnummer
NOR40110601