Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 344/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1.Paragraph eins,
Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 350 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
Kärnten: .......... | 10 | für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet |
Salzburg: ……. | 120 | für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet |
Tirol: ………... | 200 | für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet |
Wien: …........... | 20 | für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben |
Zuletzt aktualisiert am
03.11.2009
Dokumentnummer
NOR40111137