Norm Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiter× ▾ ‹›Gliederung Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiter Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2009 — BGBl. II Nr. 371/2009 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.07.200930.04.2010 BGBl. II Nr. 371/2009 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 231/2010 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2009 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenHeimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiter§ 1Geltungsbereich§ 2Arbeitszeiten§ 3Entgelte§ 4Heimarbeitszuschlag§ 5Wirksamkeitsbeginn