Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger/innen für Wien
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 377/2009 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 383/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 377 aus 2009, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 383 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Reinigung von Müllschachträumen
§ 3.Paragraph 3,
Für die Reinigung von Müllschachträumen sowie das Auffüllen und Auswechseln der Mülltonnen sowie für die Reinigung von Müllabstellplätzen gebührt ein monatliches Pauschale, dessen Höhe nach der tatsächlichen Arbeitsleistung und unter Zugrundelegung des unter § 2 Z 3 festgelegten Stundenlohnes zu errechnen ist. Für die Reinigung von Müllschachträumen sowie das Auffüllen und Auswechseln der Mülltonnen sowie für die Reinigung von Müllabstellplätzen gebührt ein monatliches Pauschale, dessen Höhe nach der tatsächlichen Arbeitsleistung und unter Zugrundelegung des unter Paragraph 2, Ziffer 3, festgelegten Stundenlohnes zu errechnen ist.
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2012
Dokumentnummer
NOR40111843