Kurztitel
Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich - Protokoll über Änderung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 131/2009 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 26/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 131 aus 2009, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 2015,
Text
Artikel 5
Verwahrer dieses Protokolls ist der Generalsekretär des Rates der Europäischen Union.
Der Verwahrer veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union den Stand der Annahmen und Beitritte sowie alle sonstigen Notifizierungen im Zusammenhang mit diesem Protokoll.
Geschehen zu Brüssel am achten Mai zweitausendunddrei in einer einzigen in den Archiven des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegten Urschrift in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.