Kurztitel
Flexibilisierungsverordnung Wohnheime und Seminarzentren des Bundesheeres
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Anlage
Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)Projektprogramm nach Paragraph 17 a, Absatz 9, des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)
1. Strategischer Rahmen
Die Wohnheime und Seminarzentren (WH&SemZ) sind eine nachgeordnete Dienststelle des Militärischen Immobilienzentrums (MIMZ) – bis zum Ablauf der entsprechenden Organisationsmaßnahmen des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes – im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS). Die WH&SemZ sind Teil der Heeresorganisation und unterliegen somit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Art. 79 BVG.Die Wohnheime und Seminarzentren (WH&SemZ) sind eine nachgeordnete Dienststelle des Militärischen Immobilienzentrums (MIMZ) – bis zum Ablauf der entsprechenden Organisationsmaßnahmen des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes – im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS). Die WH&SemZ sind Teil der Heeresorganisation und unterliegen somit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Artikel 79, BVG.
Die Dienststelle WH&SemZ gliedert sich in die Leitung, die in WALS-SIEZENHEIM disloziert ist, in das Wohnheim (WH) WIEN, bestehend aus dem Haus Breitensee und dem Haus Stiftgasse, in das WH SALZBURG sowie in die vier Seminarzentren (SemZ) REICHENAU, SEEBENSTEIN, FELBERTAL und ISELSBERG. Die Dienststelle WH&SemZ nutzt die ihr gemäß Immobiliendatenbank zugewiesenen Objekte und Liegenschaften.
Die WH&SemZ dienen primär der Unterstützung dienstlicher Vorhaben (Bereitstellung von Infrastruktur für Lehrgänge, Seminare, Kurse, Schulungen, Besprechungen usw. sowie von Unterkünften für Nächtigungen) des BMLVS in den Standorten der Wohnheime und den Lokationen der Seminarzentren.
Der Standort WIEN umfasst die Garnison WIEN. Der Standort SALZBURG besteht aus den Garnisonen WALS-SIEZENHEIM, SALZBURG und GLASENBACH.
Bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten dürfen die Leistungen der WH&SemZ auch Bediensteten des BMLVS und deren Angehörigen zu Erholungszwecken als freiwillige Sozialleistung zur Verfügung gestellt werden.
Soweit nicht die Gewerbeordnung wegen Regelmäßigkeit der Leistungserbringung anzuwenden ist, dürfen Leistungen der WH&SemZ entsprechend der nachfolgenden Prioritätenreihung gegen Entgelt, sowie nach Maßgabe freier Kapazitäten für sonstige Bedarfsträger (unter anderem Angehörige des Milizstandes) erbracht werden.
2. Strategische Ziele
Bestmögliche Auslastung der WH&SemZ durch Anbieten und Bereitstellen von Beherbergungs- und Seminarinfrastruktur samt der zugehörigen Dienstleistungen unter Anwendung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit nach folgender Prioritätenreihung (Kundengruppen):
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dienstlichen Vorhaben des BMLVS (Seminare, Kurse, Schulungen, Besprechungen etc.),
In- und ausländische Gäste des BMLVS im Rahmen dienstlicher Vorhaben,
Bedienstete des BMLVS und deren Familienangehörige für Erholungszwecke,
Sonstige Bedarfsträger, wie unter anderem Angehörige des Milizstandes.
3. Managementziele
Ressourcenoptimierung für die Bereitstellung von Beherbergungs-, Seminar- und zugehörigen Dienstleistungen für das BMLVS an den Standorten der Wohnheime und den Lokationen der Seminarzentren.
Bereitstellung der Beherbergungsinfrastruktur für alle dienstlichen Nächtigungen im Rahmen von Dienstreisen und Dienstzuteilungen an den Standorten WIEN und SALZBURG (Wohnheime, zivile Beherbergungsbetriebe, angemietete Unterkünfte), soweit keine Unterbringung in militärischen Liegenschaften erfolgt.
Reduktion der Ausgaben für dienstliche Nächtigungen in zivilen Beherbergungsbetrieben und angemieteten Unterkünften (Budgetverantwortung WH&SemZ) in den Standorten WIEN und SALZBURG.
Erreichung einer Saldoverbesserung, zumindest einer Saldostabilisierung.
Optimierung des Ressourceneinsatzes durch zentrale Reservierung und zeitnahe Steuerung der Buchung des Beherbergungs- und Seminarbedarfes.
Steigerung der Kundenzufriedenheit durch Anpassung an den Bedarf für dienstliche Vorhaben und weitestgehende Berücksichtigung der Kundenwünsche.
Schaffung von Kostenbewusstsein durch periodische Information der Dienstbehörden über Leistungen und der damit verbundenen Kosten/Ausgaben.
4. Schlüsselaufgaben
Den WH&SemZ obliegen folgende Schlüsselaufgaben
die Planung, Koordination und Steuerung der Leistungserbringung in den WH&SemZ sowie die Sicherstellung der Unterbringung bei ausgelasteten eigenen Kapazitäten in zivilen Beherbergungsbetrieben an den Standorten der Wohnheime,
die Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Beherbergungs- und Seminarinfrastruktur in den WH&SemZ,
die Bereitstellung von Verpflegung (volle Tagesportionen und Teiltagesportionen in den Seminarzentren, Teiltagesportionen Frühstück im Wohnheim WIEN/Haus Breitensee sowie Pausenbetreuung in den Seminarzentren und im Wohnheim WIEN/Haus Breitensee) und
die Planung, Koordination und Steuerung der Unterbringung im Rahmen freiwilliger Sozialleistungen auf den Truppenübungsplätzen ALLENTSTEIG, BRUCKNEUDORF, SEETALERALPE und LIZUM WALCHEN.
5. Rechtsgrundlagen
Art. 79 B-VGArtikel 79, B-VG
Wehrgesetz 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146Wehrgesetz 2001 (WG 2001), Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 146
Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz – BHG), BGBl. Nr. 213/1986Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz – BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986, Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979), BGBl. Nr. 333Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979), Bundesgesetzblatt Nr. 333
Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG), BGBl. Nr. 54Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG), Bundesgesetzblatt Nr. 54
Bundesgesetz vom 17. März 1948 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes (Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG), BGBl. Nr. 86Bundesgesetz vom 17. März 1948 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes (Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG), Bundesgesetzblatt Nr. 86
Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 194
Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen, (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006), BGBl. I Nr. 17Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen, (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006), Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 17
Bundesgesetz vom 28. Juni 1961, betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl. Nr. 194/1961Bundesgesetz vom 28. Juni 1961, betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961, Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Dezember 2008 über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2009 – BHV 2009), BGBl. II Nr. 489/2008Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Dezember 2008 über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2009 – BHV 2009), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 489 aus 2008, Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1955, betreffend die Gebühren bei Dienstreisen, Dienstverrichtungen im Dienstort, Dienstzuteilungen und Versetzungen (Reisegebührenvorschrift 1955 – RGV), BGBl. Nr. 133Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1955, betreffend die Gebühren bei Dienstreisen, Dienstverrichtungen im Dienstort, Dienstzuteilungen und Versetzungen (Reisegebührenvorschrift 1955 – RGV), Bundesgesetzblatt Nr. 133
6. Leistungskennzahlen Logiskennzahlen:
Kennzahlen zur Zimmerauslastung | 2009 Prognose | 2010 Plan | 2011 Plan | 2012 Plan |
Zimmerauslastung im WH WIEN und im WH SALZBURG [%] | 72,8 | 73,8 | 74,8 | 74,8 |
Zimmerauslastung in den SemZ [%] | 51,4 | 52,4 | 53,4 | 53,4 |
Bemerkungen:
Die Zimmerauslastung errechnet sich, indem die Anzahl der belegten Zimmer pro Jahr durch die Anzahl der verfügbaren Zimmer an den Öffnungstagen (Wohnheime ganzjährig, Seminarzentren 260 Öffnungstage) pro Jahr dividiert wird.
Ausgaben für Nächtigungen in zivilen Beherbergungsbetrieben und angemieteten Unterkünften in den Standorten WIEN und SALZBURG
Kennzahl | 2009 Prognose | 2010 Plan | 2011 Plan | 2012 Plan |
Gesamtausgaben Anmietungen [€] | 881.000 | 978.000 | 925.000 | 872.000 |
Bemerkungen:
Die Kennzahl bezieht sich auf die Reduktion der Gesamtausgaben für die Anmietungen für Nächtigungen in zivilen Beherbergungsbetrieben und angemieteten Unterkünften durch bessere Auslastung der WH&SemZ.
Nächtigungskennzahlen | 2009 Prognose | 2010 Plan | 2011 Plan | 2012 Plan |
externe Nächtigungen [Anzahl] | 24.900 | < 27.700 | < 26.200 | < 24.700 |
interne Nächtigungen [Anzahl] | 164.200 | > 168.700 | > 172.100 | > 173.600 |
Gesamtnächtigungen [Anzahl] | 189.100 | 196.400 | 198.300 | 198.300 |
Bemerkungen:
Ab dem Jahr 2010 sind zusätzliche 5.400 Nächtigungen durch die WH&SemZ bereit zu stellen.
Die Kennzahl „Anzahl Gesamtnächtigungen“ bezieht sich auf die Nächtigungen, die durch die Dienststelle WH&SemZ in den Wohnheimen, Seminarzentren oder durch zivile Beherbergungsbetriebe im Auftrag der Dienststelle WH&SemZ erbracht werden.
Kennzahl Organisationsentwicklung: Common Assessment Framework (CAF)
Kennzahl CAF | 2009 | 2010 Plan | 2011 Plan | 2012 Plan |
Verbesserung des Gesamtergebnisses der CAF-Selbstbewertung [Punkte] | - | 11 – 30 | 31 – 50 | 51 – 70 |
Bemerkungen:
Ziel ist die Einführung der Selbstevaluierung ab 2010 nach den Prinzipien des „Common Assessment Framework“ (CAF) – Version 2006.
Kennzahlen zur Kundenzufriedenheit:
Kennzahl | 2009 | 2010 Plan | 2011 Plan | 2012 Plan |
Generelle Zufriedenheit (Werte zwischen 1 und 6) [Punkte] | - | 2,5 | 2,0 | < 2,0 |
Bemerkungen:
Die Erhebung und Auswertung der Kundenzufriedenheit erfolgt in Analogie zum Modul „Kundenzufriedenheit“ des MANOVA Hotelbenchmark „WEBMARK Hotellerie“ bei einer repräsentativen Anzahl der Kunden. Je niedriger der Wert ist, desto höher ist die Zufriedenheit.
Kennzahlen zur Mitarbeiterzufriedenheit:
Kennzahl | 2009 | 2010 Plan | 2011 Plan | 2012 Plan |
Mitarbeiterzufriedenheit (Werte zwischen 0 – 100) [%] | - | 70 % | 80 % | > 80 % |
Bemerkungen:
Die Erhebung und Auswertung der Mitarbeiterzufriedenheit erfolgt in Analogie zum Modul „Mitarbeiterzufriedenheit“ des MANOVA Hotelbenchmark „WEBMARK Hotellerie“.
7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:
Planstellenvorschau | 2009 Prognose | 2010 Plan | 2011 Plan | 2012 Plan |
A1/A | 1 | 1 | 1 | 1 |
A2/B | 2 (+2) | 2 | 2 | 2 |
A3/C | 62 (+2) | 66 | 66 | 66 |
A4/D | 1 | 1 | 1 | 1 |
A6 (Behinderten-APl) | 1 | 1 | 1 | 1 |
M3 | 1 | 1 | | |
VB h2 | 1 | 1 | | |
VB h5 | 3 | 2 | 1 | 1 |
Gesamtsumme | 76 | 75 | 72 | 72 |
Bemerkungen:
Im Jahr 2009 wurden die Bedarfskoordination und die Bereitstellung der Beherbergungsinfrastruktur im Standort SALZBURG durch andere Dienststellen des BMLVS erbracht. Die diesbezüglich faktisch tätigen Bediensteten wurden daher im Jahr 2009 in Klammer aufgelistet. Ab dem Jahr 2010 werden diese Leistungen durch die Dienststelle WH&SemZ erbracht.
8. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen (Budgetvorschau):
Budgetvorschau | UT | 2009 progn. Erfolg | 2010 Voranschlag | 2011 Voranschlag | 2012 Voranschlag |
Budgetvorschau | UT | 2009 progn. Erfolg | 2010 Voranschlag | 2011 Voranschlag | 2012 Voranschlag |
Personalausgaben | UT 0 | 2.908.000 | 2.934.000 | 2.997.000 | 3.091.000 |
Gesetzliche Verpflichtungen | UT 7 | 84.000 | 91.000 | 68.000 | 56.000 |
Sachausgaben | UT 8 | 4.700.000 | 4.752.000 | 4.694.000 | 4.586.000 |
Summe der Ausgaben | | 7.692.000 | 7.777.000 | 7.759.000 | 7.733.000 |
Summe der Einnahmen | UT | 4 543.000 | 930.000 | 932.000 | 934.000 |
Saldo (Budgetunterdeckung) | | -7.149.000 | -6.847.000 | -6.827.000 | -6.799.000 |
Bemerkungen:
UT 0 – Personalbereich:
Der Personalaufwand für die Jahre 2010 bis 2012 wurde auf der Basis der Prognose für das Jahr 2009 unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung für die Folgejahre berechnet. Die Hochrechnung für den Projektzeitraum erfolgte durch eine Anpassung um 2,5% (Gehaltserhöhung sowie Struktureffekt).
UT 7 – Gesetzliche Verpflichtungen:
Derzeit werden durch die WH&SemZ drei Lehrlinge ausgebildet, wobei bei zwei Lehrlingen die Behaltefrist im Jahr 2010 und bei einem Lehrling im Jahr 2011 endet.
UT 8 – Aufwendungen:
Der prognostizierte Erfolg für das Jahr 2009 wurde auf Grundlage der bisherigen Ausgaben für das Jahr 2009 und des tatsächlichen Erfolgs für das Jahr 2008 errechnet. Die Voranschläge für die Jahre 2010 bis 2012 wurden grundsätzlich auf dieser Basis (angenommene Teuerung 1,6% im Jahr 2010, 2,0% im Jahr 2011 und 2,4% im Jahr 2012) hochgerechnet, wobei die möglichen Einsparungspotenziale berücksichtigt wurden (z.B. Fremdreinigung).
Eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen, welche auch weiterhin zentral durch das BMLVS beschafft bzw. bereitgestellt werden, sind nicht in der Budgetvorschau der WH&SemZ berücksichtigt (z.B.
Gebäudeinstandsetzung, EDV-Ausstattung, Verpflegung).
Im Wohnheim SALZBURG sind im Jahr 2010 zusätzliche Investitionen im Bereich der Zimmerausstattung in Höhe von € 40.000 vorgesehen.
UT 4 – Einnahmen:
Ab dem Jahr 2010 erfolgt eine Steigerung der Einnahmen durch höhere Auslastung (bessere Steuerung, zusätzliche Kundengruppen etc.).
Schlagworte
Heeres-Bauamt, Heeres-Vermessungsamt, Beherbergungsinfrastruktur, Beherbergungsleistung, Seminarleistung, Dienstrecht