Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.2010 bis 06.08.2013 — BGBl. II Nr. 447/2009 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.01.201006.08.2013 BGBl. II Nr. 447/2009 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Flexibilisierungsverordnung Wohnheime und Seminarzentren des Bundesheeres

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 447 aus 2009, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 2013,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2010BGBl. II Nr. 447/2009

Außerkrafttretensdatum

06.08.2013aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Anlage

Projektprogramm nach Paragraph 17 a, Absatz 9, des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)

1. Strategischer Rahmen

Die Wohnheime und Seminarzentren (WH&SemZ) sind eine nachgeordnete Dienststelle des Militärischen Immobilienzentrums (MIMZ) – bis zum Ablauf der entsprechenden Organisationsmaßnahmen des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes – im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS). Die WH&SemZ sind Teil der Heeresorganisation und unterliegen somit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Artikel 79, BVG.

Die Dienststelle WH&SemZ gliedert sich in die Leitung, die in WALS-SIEZENHEIM disloziert ist, in das Wohnheim (WH) WIEN, bestehend aus dem Haus Breitensee und dem Haus Stiftgasse, in das WH SALZBURG sowie in die vier Seminarzentren (SemZ) REICHENAU, SEEBENSTEIN, FELBERTAL und ISELSBERG. Die Dienststelle WH&SemZ nutzt die ihr gemäß Immobiliendatenbank zugewiesenen Objekte und Liegenschaften.

Die WH&SemZ dienen primär der Unterstützung dienstlicher Vorhaben (Bereitstellung von Infrastruktur für Lehrgänge, Seminare, Kurse, Schulungen, Besprechungen usw. sowie von Unterkünften für Nächtigungen) des BMLVS in den Standorten der Wohnheime und den Lokationen der Seminarzentren.

Der Standort WIEN umfasst die Garnison WIEN. Der Standort SALZBURG besteht aus den Garnisonen WALS-SIEZENHEIM, SALZBURG und GLASENBACH.

Bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten dürfen die Leistungen der WH&SemZ auch Bediensteten des BMLVS und deren Angehörigen zu Erholungszwecken als freiwillige Sozialleistung zur Verfügung gestellt werden.

Soweit nicht die Gewerbeordnung wegen Regelmäßigkeit der Leistungserbringung anzuwenden ist, dürfen Leistungen der WH&SemZ entsprechend der nachfolgenden Prioritätenreihung gegen Entgelt, sowie nach Maßgabe freier Kapazitäten für sonstige Bedarfsträger (unter anderem Angehörige des Milizstandes) erbracht werden.

2. Strategische Ziele

Bestmögliche Auslastung der WH&SemZ durch Anbieten und Bereitstellen von Beherbergungs- und Seminarinfrastruktur samt der zugehörigen Dienstleistungen unter Anwendung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit nach folgender Prioritätenreihung (Kundengruppen):

  1. Ziffer eins
    Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dienstlichen Vorhaben des BMLVS (Seminare, Kurse, Schulungen, Besprechungen etc.),
  2. Ziffer 2
    In- und ausländische Gäste des BMLVS im Rahmen dienstlicher Vorhaben,
  3. Ziffer 3
    Bedienstete des BMLVS und deren Familienangehörige für Erholungszwecke,
  4. Ziffer 4
    Sonstige Bedarfsträger, wie unter anderem Angehörige des Milizstandes.

3. Managementziele

  • Strichaufzählung
    Ressourcenoptimierung für die Bereitstellung von Beherbergungs-, Seminar- und zugehörigen Dienstleistungen für das BMLVS an den Standorten der Wohnheime und den Lokationen der Seminarzentren.
  • Strichaufzählung
    Bereitstellung der Beherbergungsinfrastruktur für alle dienstlichen Nächtigungen im Rahmen von Dienstreisen und Dienstzuteilungen an den Standorten WIEN und SALZBURG (Wohnheime, zivile Beherbergungsbetriebe, angemietete Unterkünfte), soweit keine Unterbringung in militärischen Liegenschaften erfolgt.
  • Strichaufzählung
    Reduktion der Ausgaben für dienstliche Nächtigungen in zivilen Beherbergungsbetrieben und angemieteten Unterkünften (Budgetverantwortung WH&SemZ) in den Standorten WIEN und SALZBURG.
  • Strichaufzählung
    Erreichung einer Saldoverbesserung, zumindest einer Saldostabilisierung.
  • Strichaufzählung
    Optimierung des Ressourceneinsatzes durch zentrale Reservierung und zeitnahe Steuerung der Buchung des Beherbergungs- und Seminarbedarfes.
  • Strichaufzählung
    Steigerung der Kundenzufriedenheit durch Anpassung an den Bedarf für dienstliche Vorhaben und weitestgehende Berücksichtigung der Kundenwünsche.
  • Strichaufzählung
    Schaffung von Kostenbewusstsein durch periodische Information der Dienstbehörden über Leistungen und der damit verbundenen Kosten/Ausgaben.

4. Schlüsselaufgaben

Den WH&SemZ obliegen folgende Schlüsselaufgaben

  • Strichaufzählung
    die Planung, Koordination und Steuerung der Leistungserbringung in den WH&SemZ sowie die Sicherstellung der Unterbringung bei ausgelasteten eigenen Kapazitäten in zivilen Beherbergungsbetrieben an den Standorten der Wohnheime,
  • Strichaufzählung
    die Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Beherbergungs- und Seminarinfrastruktur in den WH&SemZ,
  • Strichaufzählung
    die Bereitstellung von Verpflegung (volle Tagesportionen und Teiltagesportionen in den Seminarzentren, Teiltagesportionen Frühstück im Wohnheim WIEN/Haus Breitensee sowie Pausenbetreuung in den Seminarzentren und im Wohnheim WIEN/Haus Breitensee) und
  • Strichaufzählung
    die Planung, Koordination und Steuerung der Unterbringung im Rahmen freiwilliger Sozialleistungen auf den Truppenübungsplätzen ALLENTSTEIG, BRUCKNEUDORF, SEETALERALPE und LIZUM WALCHEN.

5. Rechtsgrundlagen

  • Strichaufzählung
    Artikel 79, B-VG
  • Strichaufzählung
    Wehrgesetz 2001 (WG 2001), Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 146
  • Strichaufzählung
    Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz – BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,
  • Strichaufzählung
    Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979), Bundesgesetzblatt Nr. 333
  • Strichaufzählung
    Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG), Bundesgesetzblatt Nr. 54
  • Strichaufzählung
    Bundesgesetz vom 17. März 1948 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes (Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG), Bundesgesetzblatt Nr. 86
  • Strichaufzählung
    Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 194
  • Strichaufzählung
    Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen, (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006), Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 17
  • Strichaufzählung
    Bundesgesetz vom 28. Juni 1961, betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961,
  • Strichaufzählung
    Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Dezember 2008 über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2009 – BHV 2009), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 489 aus 2008,
  • Strichaufzählung
    Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1955, betreffend die Gebühren bei Dienstreisen, Dienstverrichtungen im Dienstort, Dienstzuteilungen und Versetzungen (Reisegebührenvorschrift 1955 – RGV), Bundesgesetzblatt Nr. 133

6. Leistungskennzahlen Logiskennzahlen:

Kennzahlen zur Zimmerauslastung

2009

Prognose

2010

Plan

2011

Plan

2012

Plan

Zimmerauslastung im WH WIEN und im WH SALZBURG [%]

72,8

73,8

74,8

74,8

Zimmerauslastung in den SemZ [%]

51,4

52,4

53,4

53,4

Bemerkungen:

Die Zimmerauslastung errechnet sich, indem die Anzahl der belegten Zimmer pro Jahr durch die Anzahl der verfügbaren Zimmer an den Öffnungstagen (Wohnheime ganzjährig, Seminarzentren 260 Öffnungstage) pro Jahr dividiert wird.

Ausgaben für Nächtigungen in zivilen Beherbergungsbetrieben und angemieteten Unterkünften in den Standorten WIEN und SALZBURG

Kennzahl

2009

Prognose

2010

Plan

2011

Plan

2012

Plan

Gesamtausgaben Anmietungen [€]

881.000

978.000

925.000

872.000

Bemerkungen:

Die Kennzahl bezieht sich auf die Reduktion der Gesamtausgaben für die Anmietungen für Nächtigungen in zivilen Beherbergungsbetrieben und angemieteten Unterkünften durch bessere Auslastung der WH&SemZ.

Nächtigungskennzahlen

2009

Prognose

2010

Plan

2011

Plan

2012

Plan

externe Nächtigungen [Anzahl]

24.900

< 27.700

< 26.200

< 24.700

interne Nächtigungen [Anzahl]

164.200

> 168.700

> 172.100

> 173.600

Gesamtnächtigungen [Anzahl]

189.100

196.400

198.300

198.300

Bemerkungen:

  • Strichaufzählung
    Ab dem Jahr 2010 sind zusätzliche 5.400 Nächtigungen durch die WH&SemZ bereit zu stellen.
  • Strichaufzählung
    Die Kennzahl „Anzahl Gesamtnächtigungen“ bezieht sich auf die Nächtigungen, die durch die Dienststelle WH&SemZ in den Wohnheimen, Seminarzentren oder durch zivile Beherbergungsbetriebe im Auftrag der Dienststelle WH&SemZ erbracht werden.

Kennzahl Organisationsentwicklung: Common Assessment Framework (CAF)

Kennzahl CAF

2009

2010

Plan

2011

Plan

2012

Plan

Verbesserung des Gesamtergebnisses der CAF-Selbstbewertung [Punkte]

-

11 – 30

31 – 50

51 – 70

Bemerkungen:

Ziel ist die Einführung der Selbstevaluierung ab 2010 nach den Prinzipien des „Common Assessment Framework“ (CAF) – Version 2006.

Kennzahlen zur Kundenzufriedenheit:

Kennzahl

2009

2010

Plan

2011

Plan

2012

Plan

Generelle Zufriedenheit

(Werte zwischen 1 und 6) [Punkte]

-

2,5

2,0

< 2,0

Bemerkungen:

Die Erhebung und Auswertung der Kundenzufriedenheit erfolgt in Analogie zum Modul „Kundenzufriedenheit“ des MANOVA Hotelbenchmark „WEBMARK Hotellerie“ bei einer repräsentativen Anzahl der Kunden. Je niedriger der Wert ist, desto höher ist die Zufriedenheit.

Kennzahlen zur Mitarbeiterzufriedenheit:

Kennzahl

2009

2010

Plan

2011

Plan

2012

Plan

Mitarbeiterzufriedenheit

(Werte zwischen 0 – 100) [%]

-

70 %

80 %

> 80 %

Bemerkungen:

Die Erhebung und Auswertung der Mitarbeiterzufriedenheit erfolgt in Analogie zum Modul „Mitarbeiterzufriedenheit“ des MANOVA Hotelbenchmark „WEBMARK Hotellerie“.

7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:

Planstellenvorschau

2009

Prognose

2010

Plan

2011

Plan

2012

Plan

A1/A

1

1

1

1

A2/B

2 (+2)

2

2

2

A3/C

62 (+2)

66

66

66

A4/D

1

1

1

1

A6 (Behinderten-APl)

1

1

1

1

M3

1

1

 

 

VB h2

1

1

 

 

VB h5

3

2

1

1

Gesamtsumme

76

75

72

72

Bemerkungen:

Im Jahr 2009 wurden die Bedarfskoordination und die Bereitstellung der Beherbergungsinfrastruktur im Standort SALZBURG durch andere Dienststellen des BMLVS erbracht. Die diesbezüglich faktisch tätigen Bediensteten wurden daher im Jahr 2009 in Klammer aufgelistet. Ab dem Jahr 2010 werden diese Leistungen durch die Dienststelle WH&SemZ erbracht.

8. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen (Budgetvorschau):

Budgetvorschau

UT

2009

progn. Erfolg

2010

Voranschlag

2011

Voranschlag

2012

Voranschlag

Budgetvorschau

UT

2009

progn. Erfolg

2010

Voranschlag

2011

Voranschlag

2012

Voranschlag

Personalausgaben

UT 0

2.908.000

2.934.000

2.997.000

3.091.000

Gesetzliche Verpflichtungen

UT 7

84.000

91.000

68.000

56.000

Sachausgaben

UT 8

4.700.000

4.752.000

4.694.000

4.586.000

Summe der Ausgaben

 

7.692.000

7.777.000

7.759.000

7.733.000

Summe der Einnahmen

UT

4 543.000

930.000

932.000

934.000

Saldo (Budgetunterdeckung)

 

-7.149.000

-6.847.000

-6.827.000

-6.799.000

Bemerkungen:

UT 0 – Personalbereich:

Der Personalaufwand für die Jahre 2010 bis 2012 wurde auf der Basis der Prognose für das Jahr 2009 unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung für die Folgejahre berechnet. Die Hochrechnung für den Projektzeitraum erfolgte durch eine Anpassung um 2,5% (Gehaltserhöhung sowie Struktureffekt).

UT 7 – Gesetzliche Verpflichtungen:

Derzeit werden durch die WH&SemZ drei Lehrlinge ausgebildet, wobei bei zwei Lehrlingen die Behaltefrist im Jahr 2010 und bei einem Lehrling im Jahr 2011 endet.

UT 8 – Aufwendungen:

Der prognostizierte Erfolg für das Jahr 2009 wurde auf Grundlage der bisherigen Ausgaben für das Jahr 2009 und des tatsächlichen Erfolgs für das Jahr 2008 errechnet. Die Voranschläge für die Jahre 2010 bis 2012 wurden grundsätzlich auf dieser Basis (angenommene Teuerung 1,6% im Jahr 2010, 2,0% im Jahr 2011 und 2,4% im Jahr 2012) hochgerechnet, wobei die möglichen Einsparungspotenziale berücksichtigt wurden (z.B. Fremdreinigung).

Eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen, welche auch weiterhin zentral durch das BMLVS beschafft bzw. bereitgestellt werden, sind nicht in der Budgetvorschau der WH&SemZ berücksichtigt (z.B.

Gebäudeinstandsetzung, EDV-Ausstattung, Verpflegung).

Im Wohnheim SALZBURG sind im Jahr 2010 zusätzliche Investitionen im Bereich der Zimmerausstattung in Höhe von € 40.000 vorgesehen.

UT 4 – Einnahmen:

Ab dem Jahr 2010 erfolgt eine Steigerung der Einnahmen durch höhere Auslastung (bessere Steuerung, zusätzliche Kundengruppen etc.).

Schlagworte

Heeres-Bauamt, Heeres-Vermessungsamt, Beherbergungsinfrastruktur, Beherbergungsleistung, Seminarleistung, Dienstrecht

Im RIS seit

29.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2013

Gesetzesnummer

20006607

Dokumentnummer

NOR40113149