Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Flexibilisierungsverordnung Wohnheime und Seminarzentren des Bundesheeres
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 447/2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 447 aus 2009, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Projektprogramm
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Das Ziel der Organisationseinheit ist, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung nach § 2 BHG, durch die Zusammenführung der Ressourcen- und Ergebnisverantwortung und die zentrale Steuerung an den definierten Standorten der Wohnheime und Seminarzentren Effizienzsteigerungen, insbesondere durch Auslastungssteigerungen, in der Auftragserfüllung zu erreichen.Das Ziel der Organisationseinheit ist, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung nach Paragraph 2, BHG, durch die Zusammenführung der Ressourcen- und Ergebnisverantwortung und die zentrale Steuerung an den definierten Standorten der Wohnheime und Seminarzentren Effizienzsteigerungen, insbesondere durch Auslastungssteigerungen, in der Auftragserfüllung zu erreichen.
(2)Absatz 2,Zur Erreichung des Zieles nach Abs. 1 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.Zur Erreichung des Zieles nach Absatz eins, hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.
Schlagworte
Ressourcenverantwortung
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2013
Dokumentnummer
NOR40113139