Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Flexibilisierungsverordnung Wohnheime und Seminarzentren des Bundesheeres
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 447/2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 447 aus 2009, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
3. Abschnitt
Controlling-Beirat
Aufgaben und Geschäftsordnung
§ 9.Paragraph 9,
Beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wurde mit der Verordnung BGBl. II Nr. 441/2005 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 477/2008, anlässlich der Bestimmung der Heeresforstverwaltung Allentsteig als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2010 auch auf die Dienststelle „Wohnheime und Seminarzentren“ ausgeweitet. Beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wurde mit der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 441 aus 2005, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 477 aus 2008,, anlässlich der Bestimmung der Heeresforstverwaltung Allentsteig als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2010 auch auf die Dienststelle „Wohnheime und Seminarzentren“ ausgeweitet.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2013
Dokumentnummer
NOR40113145