Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lenker/innen-Ausnahmeverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 10/2010 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 140/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2010, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 140 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Schneeräumfahrzeuge
§ 7.Paragraph 7,
Abweichend von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und § 15 AZG kann bei Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, an denen sie ausschließlich und nachweislich von Straßenerhaltern oder von Unternehmen, die von Straßenerhaltern beauftragt wurden, für den Winterdienst eingesetzt werden, die Lenkpause entfallen. Abweichend von Artikel 7, der Verordnung (EG) Nr. 561 aus 2006, und Paragraph 15, AZG kann bei Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, an denen sie ausschließlich und nachweislich von Straßenerhaltern oder von Unternehmen, die von Straßenerhaltern beauftragt wurden, für den Winterdienst eingesetzt werden, die Lenkpause entfallen.
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2016
Dokumentnummer
NOR40181777