Norm Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Bemessung der Beiträge zur Pensionsversicherung der Notare und Notariatskandidaten× ▾ ‹›Gliederung Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Bemessung der Beiträge zur Pensionsversicherung der Notare und Notariatskandidaten Fassungen (Gesetz) ab 22.01.2010 — BGBl. II Nr. 27/2010 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute22.01.2010 BGBl. II Nr. 27/2010 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2§ 3§ 4