Norm Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Ermittlung der Höhe der Witwen(Witwer)pension× ▾ ‹›Gliederung Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Ermittlung der Höhe der Witwen(Witwer)pension Fassungen (Gesetz) ab 22.01.2010 — BGBl. II Nr. 28/2010 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute22.01.2010 BGBl. II Nr. 28/2010 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.01.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4