Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Heimarbeitstarif für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiter
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 35/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 35 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 88/2011).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 88 aus 2011,).
Text
Wirksamkeitsbeginn
§ 4.Paragraph 4,
Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird mit 1. Jänner 2010 festgesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2011
Dokumentnummer
NOR40115041