Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Luftverkehrsregeln 2010
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 80/2010 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 297/2014Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 80 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 297 aus 2014,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 79Paragraph 79
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Alarmdienst
§ 79.Paragraph 79,
(1)Absatz eins,Der Alarmdienst ist jener Flugverkehrsdienst (§ 72), der von den Flugverkehrsdienststellen (§ 73 Abs. 1) gemäß § 120 LFG ausgeübt wird, um die nach den Bestimmungen der Zivilluftfahrt-Such- und Rettungsdienstverordnung 1999, BGBl. II Nr. 376/1999, in der jeweils geltenden Fassung zuständigen Stellen zu benachrichtigen, wenn für ein Luftfahrzeug die Hilfe des Such- und Rettungsdienstes benötigt wird, und diese Stellen zu unterstützen, soweit dies erforderlich ist.Der Alarmdienst ist jener Flugverkehrsdienst (Paragraph 72,), der von den Flugverkehrsdienststellen (Paragraph 73, Absatz eins,) gemäß Paragraph 120, LFG ausgeübt wird, um die nach den Bestimmungen der Zivilluftfahrt-Such- und Rettungsdienstverordnung 1999, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 376 aus 1999,, in der jeweils geltenden Fassung zuständigen Stellen zu benachrichtigen, wenn für ein Luftfahrzeug die Hilfe des Such- und Rettungsdienstes benötigt wird, und diese Stellen zu unterstützen, soweit dies erforderlich ist. (2)Absatz 2,Der Alarmdienst ist von den Flugsicherungsstellen unbeschadet der Bestimmungen des § 38 Abs. 4 für alle Luftfahrzeuge auszuüben,Der Alarmdienst ist von den Flugsicherungsstellen unbeschadet der Bestimmungen des Paragraph 38, Absatz 4, für alle Luftfahrzeuge auszuüben,
für die Flugverkehrskontrolldienst ausgeübt wird (§ 72, § 74 Abs. 2), oderfür die Flugverkehrskontrolldienst ausgeübt wird (Paragraph 72,, Paragraph 74, Absatz 2,), oder
soweit dies möglich ist, von denen die Flugsicherungsstellen auf Grund einer Flugplanabgabe oder auf andere Weise Kenntnis haben.
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2014
Dokumentnummer
NOR40116752