Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 103/2010 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 225/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Text
Maßnahmenprogramm und stufenweise Zielerreichung
§ 8.Paragraph 8,
(1)Absatz eins,Alle in den Planungsräumen (§ 2) gelegenen Grundwasserkörper sind insbesondere durch die in den Kapiteln 6.5.1.3, 6.5.2.3, 6.5.2.5, 6.5.3.3 und 6.5.4 des NGP angeführten Maßnahmen, die auf der Grundlage des Wasserrechtsgesetzes und anderer Materien mit gewässerschutzrelevanten Regelungen gesetzt werden, so zu schützen, zu bewirtschaften und zu entwickeln, dass der jeweilige chemische und mengenmäßige Zustand erhalten bleibt bzw. nicht weiter verschlechtert wird.Alle in den Planungsräumen (Paragraph 2,) gelegenen Grundwasserkörper sind insbesondere durch die in den Kapiteln 6.5.1.3, 6.5.2.3, 6.5.2.5, 6.5.3.3 und 6.5.4 des NGP angeführten Maßnahmen, die auf der Grundlage des Wasserrechtsgesetzes und anderer Materien mit gewässerschutzrelevanten Regelungen gesetzt werden, so zu schützen, zu bewirtschaften und zu entwickeln, dass der jeweilige chemische und mengenmäßige Zustand erhalten bleibt bzw. nicht weiter verschlechtert wird.
(2)Absatz 2,Zur stufenweisen Zielerreichung werden – in Konkretisierung des § 7 – für die in der Tabelle GW-stufenweise-Zielerreichung im NGP Anhang-Wasserkörpertabellen-Grundwasser angeführten Grundwasserkörper in der ersten Planungsperiode in Bezug auf signifikante stoffliche Belastungen durch Nitrat aus diffusen Quellen die in Kapitel 6.5.2.5 des NGP dargelegten Maßnahmen(setzungen) als kosteneffizient/erforderlich erachtet.Zur stufenweisen Zielerreichung werden – in Konkretisierung des Paragraph 7, – für die in der Tabelle GW-stufenweise-Zielerreichung im NGP Anhang-Wasserkörpertabellen-Grundwasser angeführten Grundwasserkörper in der ersten Planungsperiode in Bezug auf signifikante stoffliche Belastungen durch Nitrat aus diffusen Quellen die in Kapitel 6.5.2.5 des NGP dargelegten Maßnahmen(setzungen) als kosteneffizient/erforderlich erachtet.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2017
Dokumentnummer
NOR40117149