Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 28/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 28 aus 2010,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Text
Artikel 18
Pflichten in Bezug auf technische Vorkehrungen
Die Vertragsparteien sehen einen hinreichenden Rechtsschutz und wirksame Rechtsbehelfe gegen die Umgehung wirksamer technischer Vorkehrungen vor, von denen ausübende Künstler oder Tonträgerhersteller im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Rechte nach diesem Vertrag Gebrauch machen und die Handlungen in Bezug auf ihre Darbietungen oder Tonträger einschränken, die der betreffende ausübende Künstler oder Tonträgerhersteller nicht erlaubt hat oder die gesetzlich nicht zulässig sind.
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2016
Dokumentnummer
NOR40117308