Rechtstracker.at

Art. 3

Fassungen
ab 01.05.2010 — BGBl. III Nr. 35/2010 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute01.05.2010 BGBl. III Nr. 35/2010 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Informationsaustausch in Steuersachen (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 35 aus 2010,

Typ

Vertrag – Vereinigtes Königreich

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.05.2010BGBl. III Nr. 35/2010

Außerkrafttretensdatum

Index

39/06 Rechts- und Amtshilfe

Text

Artikel 3

Unter das Abkommen fallende Steuern

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen gilt für folgende Steuern:
    1. Litera a
      in Österreich
      i. die Einkommensteuer;
      ii. die Körperschaftsteuer;
    2. Litera b
      in Gibraltar
      die Einkommensteuer Gibraltars.
  2. Absatz 2,Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. Das Abkommen gilt auch für alle Steuern im Wesentlichen ähnlicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden, soweit die Vertragsparteien dies vereinbaren. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien teilen einander die bei den unter dieses Abkommen fallenden Steuern sowie den entsprechenden Maßnahmen zur Beschaffung von Informationen eingetretenen wesentlichen Änderungen mit.

Im RIS seit

11.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2015

Gesetzesnummer

20006763

Dokumentnummer

NOR40117470