Norm Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung Fassungen (Gesetz) ab 30.07.2014 — BGBl. II Nr. 189/2014▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 06.12.201623.07.2018 § → § BGBl. II Nr. 365/2016 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 184/2018 30.07.201405.12.2016 § → § BGBl. II Nr. 189/2014 08.02.201329.07.2014 § → § BGBl. II Nr. 49/2013 10.06.201007.02.2013 BGBl. II Nr. 161/2010 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 05.12.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2