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Art. 1

Fassungen
ab 11.07.2010 — BGBl. III Nr. 50/2010 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute11.07.2010 BGBl. III Nr. 50/2010 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – Protokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 50 aus 2010,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

11.07.2010BGBl. III Nr. 50/2010

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

Artikel 1

Ziel

Ziel dieses Protokolls ist es, ein hohes Niveau des Schutzes der Umwelt, einschließlich der Gesundheit, zu gewährleisten, indem

  1. Litera a
    sichergestellt wird, dass umweltbezogene, einschließlich gesundheitsbezogener, Erwägungen bei der Ausarbeitung von Plänen und Programmen umfassend berücksichtigt werden;
  2. Litera b
    dazu beigetragen wird, dass umweltbezogene, einschließlich gesundheitsbezogener, Belange bei der Vorbereitung von Politiken und Rechtsvorschriften erwogen werden;
  3. Litera c
    klare, transparente und effektive Verfahren für die strategische Umweltprüfung geschaffen werden;
  4. Litera d
    die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der strategischen Umweltprüfung gewährleistet wird und
  5. Litera e
    dadurch umweltbezogene, einschließlich gesundheitsbezogener, Belange in Maßnahmen und Instrumente zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.

Im RIS seit

27.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2024

Gesetzesnummer

20006814

Dokumentnummer

NOR40119095