Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 51/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2010,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Text
Anhang IIIAnhang römisch drei
Abschnitt A
Beseitigungsverfahren („D“)
Ablagerungen in oder auf dem Boden (z. B. Deponien)
Behandlung im Boden (z. B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich)
Verpressung (z. B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume)
Oberflächenaufbringung (z. B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen)
Speziell angelegte Deponien (z. B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden)
Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen
Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden
Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der Verfahren nach diesem Abschnitt entsorgt werden
Chemisch/physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der Verfahren nach diesem Abschnitt entsorgt werden (z. B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren, Neutralisieren, Ausfällen)
Dauerlagerung (z. B. Lagerung von Behältern in einem Bergwerk)
Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der Verfahren nach diesem Abschnitt
Rekonditionierung vor Anwendung eines der Verfahren nach diesem Abschnitt
Lagerung bis zur Anwendung eines der Verfahren nach diesem Abschnitt
Abschnitt B
Verwertungsverfahren („R“)
Verwendung als Brennstoff (außer zur direkten Verbrennung) oder andere Mittel der Energieerzeugung
Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln
Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden
Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen
Verwertung/Rückgewinnung anderer anorganischer Stoffe
Regenerierung von Säuren oder Basen
Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen
Wiedergewinnung von Katalysatorbestandteilen
Altölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Altöl
Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie
Verwendung von Rückständen, die bei einem der vorgenannten Verwertungsverfahren nach diesem Abschnitt gewonnen werden
Austausch von Abfällen, um sie einem der vorgenannten Verwertungsverfahren nach diesem Abschnitt zu unterziehen
Ansammlung von Stoffen, die für eines der Verfahren nach diesem Abschnitt vorgesehen sind.
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2017
Dokumentnummer
NOR40119774