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Anl. 3

Fassungen
ab 21.06.2010 — BGBl. III Nr. 51/2010 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute21.06.2010 BGBl. III Nr. 51/2010 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2010,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

21.06.2010BGBl. III Nr. 51/2010

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

Anhang römisch drei
Abschnitt A

Beseitigungsverfahren („D“)

  • Strichaufzählung
    Ablagerungen in oder auf dem Boden (z. B. Deponien)
  • Strichaufzählung
    Behandlung im Boden (z. B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich)
  • Strichaufzählung
    Verpressung (z. B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume)
  • Strichaufzählung
    Oberflächenaufbringung (z. B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen)
  • Strichaufzählung
    Speziell angelegte Deponien (z. B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden)
  • Strichaufzählung
    Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen
  • Strichaufzählung
    Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden
  • Strichaufzählung
    Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der Verfahren nach diesem Abschnitt entsorgt werden
  • Strichaufzählung
    Chemisch/physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der Verfahren nach diesem Abschnitt entsorgt werden (z. B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren, Neutralisieren, Ausfällen)
  • Strichaufzählung
    Verbrennung an Land
  • Strichaufzählung
    Verbrennung auf See
  • Strichaufzählung
    Dauerlagerung (z. B. Lagerung von Behältern in einem Bergwerk)
  • Strichaufzählung
    Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der Verfahren nach diesem Abschnitt
  • Strichaufzählung
    Rekonditionierung vor Anwendung eines der Verfahren nach diesem Abschnitt
  • Strichaufzählung
    Lagerung bis zur Anwendung eines der Verfahren nach diesem Abschnitt

Abschnitt B
Verwertungsverfahren („R“)

  • Strichaufzählung
    Verwendung als Brennstoff (außer zur direkten Verbrennung) oder andere Mittel der Energieerzeugung
  • Strichaufzählung
    Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln
  • Strichaufzählung
    Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden
  • Strichaufzählung
    Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen
  • Strichaufzählung
    Verwertung/Rückgewinnung anderer anorganischer Stoffe
  • Strichaufzählung
    Regenerierung von Säuren oder Basen
  • Strichaufzählung
    Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen
  • Strichaufzählung
    Wiedergewinnung von Katalysatorbestandteilen
  • Strichaufzählung
    Altölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Altöl
  • Strichaufzählung
    Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie
  • Strichaufzählung
    Verwendung von Rückständen, die bei einem der vorgenannten Verwertungsverfahren nach diesem Abschnitt gewonnen werden
  • Strichaufzählung
    Austausch von Abfällen, um sie einem der vorgenannten Verwertungsverfahren nach diesem Abschnitt zu unterziehen
  • Strichaufzählung
    Ansammlung von Stoffen, die für eines der Verfahren nach diesem Abschnitt vorgesehen sind.

Im RIS seit

06.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2017

Gesetzesnummer

20006828

Dokumentnummer

NOR40119774