Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wissensbilanz-Verordnung 2010
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 216/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Integration der Wissensbilanz-Kennzahlen in Abschnitt I.1 (Wissensbilanz – Narrativer Teil)Integration der Wissensbilanz-Kennzahlen in Abschnitt römisch eins.1 (Wissensbilanz – Narrativer Teil)
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Die Universitäten sind berechtigt, die Wissensbilanz-Kennzahlen einschließlich ihrer Interpretation (Abschnitt I.2) wie folgt vollständig in die einzelnen Bereiche des narrativen Teils der Wissensbilanz (Abschnitt I.1) zu integrieren.Die Universitäten sind berechtigt, die Wissensbilanz-Kennzahlen einschließlich ihrer Interpretation (Abschnitt römisch eins.2) wie folgt vollständig in die einzelnen Bereiche des narrativen Teils der Wissensbilanz (Abschnitt römisch eins.1) zu integrieren.
Wirkungsbereich, strategische Ziele, Profilbildung
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
Personalentwicklung und Nachwuchsförderung
1.A.1eins Punkt A, Punkt eins
1.A.2eins Punkt A, Punkt 2
Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
1.A.3eins Punkt A, Punkt 3
Anzahl der Berufungen an die Universität
Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
1.C.2eins Punkt C, Punkt 2
Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
2.B.12 Punkt B, Punkt eins
Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten
Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
3.B.13 Punkt B, Punkt eins
Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals
Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen
Studien und Weiterbildung
2.A.12 Punkt A, Punkt eins
Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
Anzahl der eingerichteten Studien
Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen
Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien
Anzahl der belegten ordentlichen Studien
2.A.102 Punkt A, Punkt 10
Erfolgsquote ordentlicher Studierender
3.A.13 Punkt A, Punkt eins
Anzahl der Studienabschlüsse
Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
Gesellschaftliche Zielsetzungen
1.A.4eins Punkt A, Punkt 4
1.A.5eins Punkt A, Punkt 5
Lohngefälle zwischen Frauen und Männern
Internationalität und Mobilität
1.B.1eins Punkt B, Punkt eins
Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)
1.B.2eins Punkt B, Punkt 2
Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)
Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums
Kooperationen
1.C.1eins Punkt C, Punkt eins
Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen
Bibliotheken und besondere Universitätseinrichtungen
Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG)Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Ziffer 4 bis 6 UG)
Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von klinischen Prüfungen
Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt
Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste
Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
Preise und Auszeichnungen
(2)Absatz 2,Erfolgt die Integration der Wissensbilanz-Kennzahlen in die einzelnen Bereiche des narrativen Teils der Wissensbilanz, so ist der Abschnitt I.2 der Wissensbilanz als ein nach § 4 Abs. 3 bis 10 gegliedertes Verzeichnis der Fundstellen der einzelnen Kennzahlen im Abschnitt I.1 zu gestalten.Erfolgt die Integration der Wissensbilanz-Kennzahlen in die einzelnen Bereiche des narrativen Teils der Wissensbilanz, so ist der Abschnitt römisch eins.2 der Wissensbilanz als ein nach Paragraph 4, Absatz 3 bis 10 gegliedertes Verzeichnis der Fundstellen der einzelnen Kennzahlen im Abschnitt römisch eins.1 zu gestalten.
(3)Absatz 3,Die Universitäten können zur individuellen Leistungsdarstellung, insbesondere im Zusammen-hang mit der Leistungsvereinbarung, den jeweiligen Bereichen weitere Kennzahlen hinzufügen (Optionale Kennzahlen).
Schlagworte
Bachelorstudium, Masterstudium
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2016
Dokumentnummer
NOR40120191