Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wissensbilanz-Verordnung 2010
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 216/2010 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 97/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
72/01 Hochschulorganisation
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 15.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 15,
Text
Wissensbilanz der Universität für Weiterbildung Krems
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Die Wissensbilanz der Universität für Weiterbildung Krems enthält sämtliche in den § 4 Abs. 3 bis 9 und § 12 Abs. 1 enthaltenen Kennzahlen mit Ausnahme der folgenden Kennzahlen:Die Wissensbilanz der Universität für Weiterbildung Krems enthält sämtliche in den Paragraph 4, Absatz 3, bis 9 und Paragraph 12, Absatz eins, enthaltenen Kennzahlen mit Ausnahme der folgenden Kennzahlen:
1.A.2eins Punkt A, Punkt 2
Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen
Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien
Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
2.A.102 Punkt A, Punkt 10
Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums
Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro
Erlöse aus privaten Spenden in Euro
(2)Absatz 2,Folgende Kennzahlen sind in adaptierter Form zu liefern:
2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien: Die Kennzahl lautet „Anzahl der belegten Universitätslehrgänge“; die Merkmalsausprägung „Studienart“ umfasst Universitätslehrgänge.
3.A.1 Anzahl der Studienabschlüsse: die Merkmalsausprägung „Studienart“ umfasst ausschließlich Universitätslehrgänge.
1.2 Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen Curricula in Prozent: die Kennzahl bezieht sich aussschließlich auf Universitätslehrgänge.
Schlagworte
Bachelorstudium, Masterstudium
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2016
Dokumentnummer
NOR40155562