Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit ortsfesten Brandschutzsystemen und Feuerlöschern
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 236/2010 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 69/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
ANHANG i.S. des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 304/2008
Fachliche Mindestkenntnisse und -fertigkeiten | Art des Tests |
1. | Grundkenntnis relevanter Umweltfragen (Klimawandel, Kyoto-Protokoll, Erderwärmungspotenzial fluorierter Treibhausgase) | T (theoretisch) |
2. | Grundkenntnis relevanter technischer Standards | T |
3. | Grundkenntnis der relevanten Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und der einschlägigen Durchführungsverordnungen zur Verordnung (EG) Nr. 842/2006Grundkenntnis der relevanten Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 842 aus 2006, und der einschlägigen Durchführungsverordnungen zur Verordnung (EG) Nr. 842/2006 | T |
4. | Gute Kenntnis der unterschiedlichen Arten der im Handel erhältlichen und fluorierte Treibhausgase enthaltenden Brandschutzanlagen | T |
5. | Gute Kenntnis der Ventilarten, der Betätigungsmechanismen, des sicheren Umgangs mit dem Gerät sowie der Verhütung des Ausströmens und der Leckage des Löschgases | T |
6. | Gute Kenntnis der für den sicheren Umgang mit dem Gerät und die Gerätebedienung erforderlichen Ausrüstungen und Werkzeuge | T |
7. | Fähigkeit zur Installation von Löschmittelbehältern, die zur Aufnahme von fluorierten Treibhausgase bestimmt sind | P (praktisch) |
8. | Kenntnis der korrekten Vorgangsweise beim Bewegen von fluorierte Treibhausgase enthaltenden Druckbehältern | T |
9. | Fähigkeit zur Kontrolle von Systemaufzeichnungen vor der Dichtheitskontrolle und zur Identifizierung maßgeblicher Informationen über wiederholt auftretende Fragen oder Probleme, die gelöst werden sollten | T |
10. | Fähigkeit zur visuellen und manuellen Dichtheitskontrolle des Systems nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1497/2007 der Kommission vom 18. Dezember 2007 zur Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit ortsfester Brandschutzsysteme, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates1Fähigkeit zur visuellen und manuellen Dichtheitskontrolle des Systems nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1497 aus 2007, der Kommission vom 18. Dezember 2007 zur Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit ortsfester Brandschutzsysteme, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842 aus 2006, des Europäischen Parlaments und des Rates1 | P |
11. | Kenntnis umweltverträglicher Praktiken für die Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus Brandschutzsystemen und die Befüllung von Brandschutzsystemen mit Löschgasen | T |
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1 ABl. L 333 vom 19.12.2007, S. 4.1 Amtsblatt L 333 vom 19.12.2007, S. 4.
Schlagworte
Mindestfertigkeit
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Dokumentnummer
NOR40120274