Norm Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer× ▾ ‹›Gliederung Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer Fassungen (Gesetz) ab 19.08.2010 — BGBl. I Nr. 71/2010 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.08.2010 BGBl. I Nr. 71/2010 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2