Norm Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer× ▾ ‹›Gliederung Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer Fassungen (Gesetz) ab 19.08.2010 — BGBl. I Nr. 71/2010 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.08.2010 BGBl. I Nr. 71/2010 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Skala Kurzfristig Langfristig zuletzt geändert:über 10 Jahre5–10 Jahre2–5 Jahre1–2 Jahreunter 1 Jahr § 1§ 2