Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kurzfristige Beschäftigung ausländischer ErntehelferInnen in der Landwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 285/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 285 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1.Paragraph eins,
Im Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird für die Bundesländer Steiermark, Niederösterreich und Wien ein Kontingent in der Höhe von 160 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen ErntehelferInnen festgelegt und wie folgt aufgeteilt:
Steiermark: ……………………………………….. 80
Niederösterreich: .……………………………........ 65
Wien: …………………………………………...… 15
Schlagworte
Erntehelferinnen
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2010
Dokumentnummer
NOR40121559