Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Milchquoten-Zuteilungs-Verordnung 2010
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 293/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 293 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 236/2011).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 2011,).
Text
Zuteilungsmenge
§ 3.Paragraph 3,
Mit Wirksamkeit ab dem Zwölfmonatszeitraum 2010/2011 werden 58.000 t Milchquote für Lieferungen an Milcherzeuger zugeteilt. Mit Wirksamkeit ab dem Zwölfmonatszeitraum 2010 aus 2011, werden 58.000 t Milchquote für Lieferungen an Milcherzeuger zugeteilt.
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2011
Dokumentnummer
NOR40121578