Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 91/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2010,
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Langtitel
(ÜBERSETZUNG)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kap Verde vertreten durch den Minister für Finanzen über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 91/2010
Änderung
BGBl. III Nr. 108/2012 (Verlängerung)
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 13 am 8. Juli 2010 in Kraft getreten.Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 13, am 8. Juli 2010 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und die Regierung der Republik Kap Verde, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind
– in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,
– in dem Wunsch, die bisherige erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit zu erweitern und zu vertiefen,
– in dem Wunsch, die Umsetzung der besonderen Partnerschaft EU / Kap Verde zu unterstützen,
wie folgt übereingekommen: