Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 91/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 2
Zum Zwecke der Förderung und Erweiterung der finanziellen Kooperation ist der österreichische Bundesminister für Finanzen bereit, die Gewährung von Hilfskrediten zu konzessionellen Konditionen, welche von der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (OeKB), unter ihrem Exportfinanzierungsverfahren refinanziert werden, für Projekte im gemeinsamen Interesse zu unterstützen.
Ein indikativer Finanzrahmen von EUR 20,000,000 (Euro zwanzig Millionen) wird in Aussicht genommen, der soweit erforderlich innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieses Abkommens anzupassen ist.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR40121767