Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 91/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 7
Gewährte gebundene Hilfskredite sind für den Ankauf von österreichischen Kapitalgütern und damit verbundenen Dienstleistungen für Entwicklungsprojekte in der Republik Kap Verde heranzuziehen, wobei diese Kapitalgüter und damit verbundene Dienstleistungen nichtösterreichischer Herkunft bis zu 50% beinhalten können.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR40121772