Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
22.10.2010 bis 30.04.2011 — BGBl. II Nr. 331/2010 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 122.10.201030.04.2011 BGBl. II Nr. 331/2010 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 331 aus 2010,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

22.10.2010BGBl. II Nr. 331/2010

Außerkrafttretensdatum

30.04.2011

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Text

Paragraph eins,

Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 425 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:

  •               Kärnten: ……..........               10 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet
  •               Niederösterreich: ...               15 für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben
  •               Salzburg: …………              130 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet
  •               Tirol: …………...…              250 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet
  •               Wien: ……………..               20 für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben

Im RIS seit

27.10.2010

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2010

Gesetzesnummer

20006963

Dokumentnummer

NOR40122390