Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 331/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 331 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1.Paragraph eins,
Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 425 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
Kärnten: …….......... 10 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet
Niederösterreich: ... 15 für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben
Salzburg: ………… 130 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet
Tirol: …………...… 250 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet
Wien: …………….. 20 für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2010
Dokumentnummer
NOR40122390