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§ 1 HybV

Fassungen
31.12.2010 bis 31.12.2013 — BGBl. II Nr. 336/2010 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 131.12.201031.12.2013 BGBl. II Nr. 336/2010 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Hybridverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 336 aus 2010,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

31.12.2010BGBl. II Nr. 336/2010

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Abkürzung

HybV

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Maßvolle Rückzahlungsanreize

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Erhöhungsvereinbarungen in Verbindung mit einem Kündigungsrecht des Emittenten stellen einen maßvollen Rückzahlungsanreiz gemäß Paragraph 23, Absatz 4 a, Ziffer 4, BWG dar, wenn
    1. Ziffer eins
      die vereinbarte Erhöhung der Mindestdividende nicht höher ist als
      1. Litera a
        100 Basispunkte abzüglich des Swap Spread gemäß Ziffer 3,, oder
      2. Litera b
        50 vH des zum Zeitpunkt der Bepreisung bestehenden Renditeunterschieds zwischen dem hybriden Instrument und dem ursprünglichen Referenzinstrument abzüglich des Swap Spread gemäß Ziffer 3,,
    2. Ziffer 2
      in den Emissionsbedingungen des Instruments nur eine Erhöhungsvereinbarung vorgesehen ist, und
    3. Ziffer 3
      der Swap Spread zum Zeitpunkt der Bepreisung festgelegt wird und die zu diesem Zeitpunkt bestehende Differenz in der Rendite zwischen dem ursprünglichen Referenzinstrument und dem Referenzinstrument nach Zinserhöhung ausdrückt.
  2. Absatz 2,Klauseln über ein Principal Stock Settlement in Verbindung mit einem Kündigungsrecht des Emittenten stellen einen maßvollen Rückzahlungsanreiz gemäß Paragraph 23, Absatz 4 a, Ziffer 4, BWG dar, wenn das Umtauschverhältnis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung des Kapitals nicht mehr als 150 vH des Umtauschverhältnisses zum Zeitpunkt der Emission ausmacht.

Im RIS seit

05.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2013

Gesetzesnummer

20006969

Dokumentnummer

NOR40122426