Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 126/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 126 aus 2010,
Typ
Vertrag – Liechtenstein
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
89/09 Veterinärrecht
Text
Artikel 10
Schlussbestimmungen
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann in gegenseitigem Einvernehmen geändert oder ergänzt werden.
(2)Absatz 2,Die Parteien teilen einander auf diplomatischem Weg mit, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Eingang der entsprechenden Mitteilungen in Kraft.
(3)Absatz 3,Dieses Abkommen kann von jeder Partei mit Ende eines Kalenderjahres und mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr auf diplomatischem Weg gekündigt werden.
Geschehen zu Vaduz am 31. Mai 2010 in zwei Ausfertigungen, jeweils in deutscher Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2016
Dokumentnummer
NOR40122709