Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Transparenzdatenbankgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 109/2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2012Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 23Paragraph 23
Index
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Text
Anzeige der Daten im Transparenzportal
§ 23.Paragraph 23,
Als Leistungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 1 und Z 2, die aus einer Datenbank des Bundesministers für Finanzen abgerufen werden (§ 15 Abs. 1), werden im Transparenzportal jeweils die Daten des letzten Kalenderjahres angezeigt, für das entweder ein Lohnzettel, ein Einkommensteuerbescheid oder ein Körperschaftsteuerbescheid vorliegt; erstmals werden diese Daten für das Kalenderjahr 2010 im Jahr 2011 dargestellt. Alle anderen Leistungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 1 und Z 2 und die Leistungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 3, 4 und 5 werden jeweils mit den Daten der letzten übermittelten Mitteilung im Transparenzportal angezeigt; erstmals werden die das Kalenderjahr 2011 betreffenden Daten angezeigt. Hinsichtlich der Leistungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Z 4 und 6 werden die Daten für den Zeitraum des Haushaltsjahres der Europäischen Union angezeigt, erstmals für das Haushaltsjahr der Europäischen Union, das im Kalenderjahr 2011 endet. Als Leistungen im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer 2,, die aus einer Datenbank des Bundesministers für Finanzen abgerufen werden (Paragraph 15, Absatz eins,), werden im Transparenzportal jeweils die Daten des letzten Kalenderjahres angezeigt, für das entweder ein Lohnzettel, ein Einkommensteuerbescheid oder ein Körperschaftsteuerbescheid vorliegt; erstmals werden diese Daten für das Kalenderjahr 2010 im Jahr 2011 dargestellt. Alle anderen Leistungen im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer 2 und die Leistungen im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 3, 4 und 5 werden jeweils mit den Daten der letzten übermittelten Mitteilung im Transparenzportal angezeigt; erstmals werden die das Kalenderjahr 2011 betreffenden Daten angezeigt. Hinsichtlich der Leistungen im Sinne des Paragraph 11, Absatz 3, Ziffer 4 und 6 werden die Daten für den Zeitraum des Haushaltsjahres der Europäischen Union angezeigt, erstmals für das Haushaltsjahr der Europäischen Union, das im Kalenderjahr 2011 endet.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2012
Dokumentnummer
NOR40124148