Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vorläufige Prozentsätze für die Verteilung der Ertragsanteile im Jahr 2011
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 472/2010 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 248/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 472 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
30/02 Finanzausgleich
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 248/2011materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2011,
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die hier geregelten Schlüssel sind bis zur Kundmachung der endgültigen Schlüssel bei den im Jahr 2011 fälligen Vorschüssen auf die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben anzuwenden. Der Ausgleich zwischen den vorläufigen und den endgültigen Verteilungsschlüsseln erfolgt bei der Zwischenabrechnung über die Ertragsanteile für das Jahr 2011.
Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011
Dokumentnummer
NOR40125099