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Art. 6

Fassungen
ab 01.12.2010 — BGBl. III Nr. 134/2010 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 6 heute01.12.2010 BGBl. III Nr. 134/2010 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung (Malta)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2010, Undefined

Typ

Vertrag – Malta

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

01.12.2010BGBl. III Nr. 134/2010

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 6

Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

  1. Absatz eins,
    Die Vereinbarung tritt am ersten Tag des Monats nach dem Tag in Kraft, der nach der Unterzeichnung der Vereinbarung folgt. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung tritt die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die wechselseitige Vertretung in Visaangelegenheiten vom 01. November 2005 außer Kraft.
  2. Absatz 2,
    Die Vereinbarung kann im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen beider Vertragsparteien im Rahmen eines Notenwechsels auf diplomatischem Weg geändert oder ergänzt werden
  3. Absatz 3,
    Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung jederzeit auf diplomatischem Weg schriftlich kündigen. In einem solchen Fall tritt die Vereinbarung 90 Tage nach dem Eingang der Kündigungsnote bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
  4. Absatz 4,
    Jede Vertragspartei kann die Anwendung dieser Vereinbarung oder eines ihrer Teile jederzeit suspendieren. Über den Anfang und das Ende der Suspendierung informieren die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg. Soweit nicht anders vereinbart, wird eine Suspendierung nach dem Eingang der entsprechenden Mitteilung bei der anderen Vertragspartei wirksam.

Geschehen in Valletta am 29. November 2010, in zwei Urschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Im RIS seit

10.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2016

Gesetzesnummer

20007101

Dokumentnummer

NOR40125943