Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer - Protokoll und Zusatzprotokoll (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 135/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2010,
Typ
Vertrag - Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
Die Vertragsstaaten teilen einander auf diplomatischem Weg mit, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Protokolls abgeschlossen sind. Das Protokoll tritt am Tag der späteren der oben genannten Mitteilungen in Kraft und findet Anwendung auf Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, das dem Jahr des Inkrafttretens dieses Protokolls folgt.
ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig bevollmächtigten Unterfertigten dieses Protokoll unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Wien am 11. September 2009 in zweifacher Ausfertigung, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017
Dokumentnummer
NOR40125972