Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über finanzielle Kooperation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 5/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 8
Steuern auf Einkommen und Kapital sollen in Übereinstimmung mit dem Abkommen zwischen der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam und der Regierung der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, abgeschlossen am 2. Juni 2008, sein.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2013
Dokumentnummer
NOR40126064