Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Serbien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 8/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 8 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 29Artikel 29
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 29
IN-KRAFT-TRETEN
(1)Absatz eins,Die Vertragsstaaten teilen einander schriftlich auf diplomatischem Weg den Abschluss der für das In-Kraft-Treten dieses Abkommens nach ihrem innerstaatlichen Recht erforderlichen Verfahren mit.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die spätere dieser Mitteilungen erfolgt, und seine Bestimmungen finden Anwendung auf Steuern vom Einkommen und auf Steuern vom Vermögen des Steuerjahres, das am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnt, das jenem unmittelbar folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt.
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2018
Dokumentnummer
NOR40126164