Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 28/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 28 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Text
Artikel 12
Inkrafttreten
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen tritt 90 Tage nach der Mitteilung der Republik Österreich an die Vereinigten Staaten von Amerika, dass die für die Anwendung des Abkommens notwendigen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen sind, in Kraft.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen ist auf nach seinem Inkrafttreten entzogene Vermögensgegenstände anzuwenden. Das Abkommen ist darüber hinaus auf die im Zeitpunkt der Unterzeichung beschlagnahmten Vermögensgegenstände anzuwenden, für die ein Ersuchen um Aufteilung bereits zuvor gestellt wurde und welches innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Abkommens schriftlich aufrechterhalten wird.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025
Dokumentnummer
NOR40127364