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Art. 12

Fassungen
ab 15.03.2011 — BGBl. III Nr. 28/2011 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 12 heute15.03.2011 BGBl. III Nr. 28/2011 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (USA)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 28 aus 2011,

Typ

Vertrag - USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

15.03.2011BGBl. III Nr. 28/2011

Außerkrafttretensdatum

Index

29/01 Zivilrecht

Text

Artikel 12

Inkrafttreten

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen tritt 90 Tage nach der Mitteilung der Republik Österreich an die Vereinigten Staaten von Amerika, dass die für die Anwendung des Abkommens notwendigen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen sind, in Kraft.
  2. Absatz 2,Dieses Abkommen ist auf nach seinem Inkrafttreten entzogene Vermögensgegenstände anzuwenden. Das Abkommen ist darüber hinaus auf die im Zeitpunkt der Unterzeichung beschlagnahmten Vermögensgegenstände anzuwenden, für die ein Ersuchen um Aufteilung bereits zuvor gestellt wurde und welches innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Abkommens schriftlich aufrechterhalten wird.

Im RIS seit

09.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2025

Gesetzesnummer

20007183

Dokumentnummer

NOR40127364