Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
09.03.2011 bis 08.03.2014 — BGBl. II Nr. 85/2011 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 109.03.201108.03.2014 BGBl. II Nr. 85/2011 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vorläufige Sicherstellung des Trassenverlaufs für die Errichtung der Bahnstromleitung Graz – Werndorf

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 85 aus 2011,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

09.03.2011BGBl. II Nr. 85/2011

Außerkrafttretensdatum

08.03.2014

Index

56/03 ÖBB

Text

Trassenverlauf

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Für die Errichtung der Bahnstromleitung Graz - Werndorf wird nachstehender Trassenverlauf in der Stadtgemeinde Graz, der Marktgemeinde Unterpremstätten und den Gemeinden Seiersberg, Pirka, Zettling und Wundschuh festgelegt:
    1. Ziffer eins
      Das Vorhaben „Bahnstromleitung Graz - Werndorf“ dient der Versorgung der Südbahn und der Koralmbahn mit Bahnstrom im Bereich südlich von Graz und umfasst die Errichtung einer Bahnstrom-Übertragungsanlage für Einphasen-Wechselstrom mit einer Frequenz von 16,7 Hz und einer Nennspannung von 110 kV.
    2. Ziffer 2
      Das Vorhaben beginnt beim Unterwerk Graz und besteht aus zwei Abschnitten, und zwar einem 110 kV-Hochspannungskabel mit einer Länge von 7,513 km, das großteils entlang der Bahnstrecke der Graz – Köflacher Bahn verläuft, und einer 110 kV-Hochspannungsfreileitung mit einer Länge von km 13, 075, die vom Kabelaufführungsmast in der KG Straßgang ausgehend großteils parallel zur A 9 Pyhrn Autobahn in Richtung Süden verläuft und beim geplanten und bereits genehmigten Unterwerk Werndorf endet.
  2. Absatz 2,Der Trassenverlauf ist in den sechs Plänen „Trassenverlauf für Trassengenehmigung“ vom November 2010, Plan Nr. 7791-UV-0102AL-02-0201-F00, 7791-UV-0102AL-02-0202-F00, 7791-UV-0102AL-02-0203-F00, 7791-UV-0102AL-02-0204-F00, 7791-UV-0102AL-02-0205-F00, 7791-UV-0102AL-02-0206-F00, jeweils im Maßstab 1:2000, ausgewiesen. Diese Pläne liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Oberste Eisenbahnbaubehörde), beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie in den in Absatz eins, angeführten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Im RIS seit

09.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2025

Gesetzesnummer

20007195

Dokumentnummer

NOR40127484