Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
RID – Beförderung von UN 1057 Feuerzeuge und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 35/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 35 aus 2011,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Abweichend von den Bestimmungen des RID sind UN 1057 FEUERZEUGE und UN 1057 NACHFÜLLPATRONEN FÜR FEUERZEUGE von allen anderen Bestimmungen des RID freigestellt, wenn die Bestimmungen von Kapitel 3.3, Sondervorschrift 201 des RID und von Unterabschnitt 4.1.4.1, Verpackungsanweisung P002, Sondervorschrift für die Verpackung PP84 oder Sondervorschrift für die Verpackung RR5 des RID eingehalten und folgende Bestimmungen erfüllt sind:
Jedes Versandstück ist deutlich und dauerhaft mit der Aufschrift “UN 1057” versehen. Diese Kennzeichnung muss von einer Linie eingefasst sein, die ein auf die Spitze gestelltes Quadrat mit einer Seitenlänge von mindestens 100 mm × 100 mm bildet. Wenn es die Größe eines Versandstückes erfordert, darf diese Kennzeichnung geringere Abmessungen haben, sofern sie deutlich sichtbar bleibt. Umverpackungen sind mit der selben Kennzeichnung versehen, es sei denn, die Kennzeichnung des Versandstücks ist sichtbar.
Die Bruttomasse eines Versandstücks mit diesen Gegenständen beträgt höchstens 10 kg.
Die Menge der im Wagen beförderten Gegenstände beträgt höchstens 100 kg (Bruttomasse).
Eine Kopie dieser Vereinbarung wird mitgeführt.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 30. Juni 2015 für Beförderungen auf den Hoheitsgebieten der RID-Vertragsstaaten, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vorher von einer Vertragspartei, welche die Vereinbarung unterzeichnet hat, widerrufen, so gilt die Vereinbarung bis zum vorgenannten Zeitpunkt des Außer-Kraft-Tretens nur noch für Beförderungen auf den Hoheitsgebieten jener RID-Vertragsstaaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2021
Dokumentnummer
NOR40127650