Norm Pauschalierte Höhe des Ersatzes der in Tarifpost 6 Abs. 7 in der Anlage zu § 1 des Konsulargebührengesetzes 1992× ▾ ‹›Gliederung Pauschalierte Höhe des Ersatzes der in Tarifpost 6 Abs. 7 in der Anlage zu § 1 des Konsulargebührengesetzes 1992 Kundmachung BGBl. II Nr. 163/2025 · 17.07.2025▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 163/2025 17.07.2025 Änderung der Verordnung über die pauschalierte Höhe des Ersatzes der in Tarifpost 6 Abs. 7 in der Anlage zu § 1 des Konsulargebührengesetzes 1992 genannten Auslagen 4 Einheiten BGBl. II Nr. 315/2021 14.07.2021 Änderung der Verordnung über die pauschalierte Höhe des Ersatzes der in Tarifpost 6 Abs. 7 in der Anlage zu § 1 des Konsulargebührengesetzes 1992 genannten Auslagen 2 Einheiten BGBl. II Nr. 103/2011 30.03.2011 Pauschalierte Höhe des Ersatzes der in Tarifpost 6 Abs. 7 in der Anlage zu § 1 des Konsulargebührengesetzes 1992 genannten Auslagen Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2§ 3