Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppe v1 im Planstellenbereich Justizanstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 129/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Einstiegscurriculum
§ 8.Paragraph 8,
(1)Absatz eins,Das Einstiegscurriculum besteht aus vier jeweils drei- bis viertägigen Seminaren, in denen die wesentlichen Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes und der Vollzugsordnung sowie anderer relevanter Normen vermittelt werden. Die Teilnehmer bekommen einen Eindruck über die theoretischen Grundlagen des Strafvollzugs als soziales System und lernen Möglichkeiten kennen, die vollzuglichen Aufgaben zu bewältigen.
(2)Absatz 2,Das Einstiegscurriculum ist in die Ausbildung nach § 9 nicht einzurechnen.Das Einstiegscurriculum ist in die Ausbildung nach Paragraph 9, nicht einzurechnen.
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2015
Dokumentnummer
NOR40128309