Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 67/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2011,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 4
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander vom Abschluss der Verfahren in Kenntnis gesetzt haben, die erforderlich sind, damit das Abkommen für beide Parteien bindende Wirkung erlangt.
Geschehen zu Straßburg, am 18. Februar 2011, in zwei Originalen in Englisch und Deutsch, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2011
Dokumentnummer
NOR40129093