Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über finanzielle Kooperation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 93/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 10
Zum Zwecke der Evaluierung der Verwendung der unter diesem Abkommen gewährten Hilfskredite und der Nachhaltigkeit der entsprechenden Projekte wird das Ministerium für Finanzen der Republik Albanien die Bereitstellung aller für die Evaluierung, Überprüfung und Überwachung notwendigen Unterlagen ermöglichen.
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2011
Dokumentnummer
NOR40129156